Im Bereich des Familienrechts hilft der Notar insbesondere bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er klärt die Mandanten auf, für welche Fälle ein Ehevertrag sinnvoll ist und für welche Motive er nicht erforderlich ist. Er zeigt nach eingehender Beratung beider Ehegatten die gesetzliche Regelung, die für Sie und Ihr Ehemodell ratsamen Varianten und Modifikationen und die durch die Gesetze und die Rechtsprechung geschaffenen Grenzen der Vertragsfreiheit auf.
Im Bereich des Erbrechts, berät der Notar Sie ausführlich, nennt Ihnen die Konsequenzen Ihrer Wünsche und zeigt sinnvolle Alternativen auf. Er hilft Ihnen, wirksame und eindeutige Regelungen zu treffen. Daneben kennt er typischerweise problematische Bereiche wie das Pflichtteilsrecht, geschiedene Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenes Vermögen und weist Sie auf damit verbundene Risiken hin. Häufig sind auch gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche Folgen zu bedenken.